Der Anwendungsbereich des Keymark-Zertifizierungsprogramms für Wärmepumpen gilt für Wärmepumpen (HP), die unter die VERORDNUNG (EU) Nr. 813/2013 oder 814/2013 der KOMMISSION vom 2. August 2013 oder die VERORDNUNG (EU) Nr. 206/2012 der KOMMISSION vom 6. März 2012 fallen.
Dazu gehören:
Eine Wärmepumpe kann zum Heizen, Kühlen oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden eingesetzt werden. Eine Wärmepumpe nimmt Energie aus der Umwelt (Luft, Wasser oder Boden) auf, wandelt sie in Wärme um und gibt sie mit einer höheren Temperatur über Luft oder Wasser an eine kalte Umgebung ab. Wärmepumpen können ein Gebäude über einen Strahler wie Heizkörper, Fußbodenheizung oder Gebläsekonvektoren beheizen. Bestimmte Wärmepumpenmodelle erzeugen auch Warmwasser für den Hausgebrauch oder erwärmtes Wasser für den Einsatz in Schwimmbädern. Wärmepumpen gibt es auch in reversiblen Versionen, die wie eine Klimaanlage zur Kühlung von Innenräumen eingesetzt werden.
Es gibt drei verschiedene Arten von Wärmepumpen, je nach Energiequelle:
Hybride Wärmepumpensysteme kombinieren die Wärmepumpentechnologie mit einer anderen Wärmequelle, in der Regel einem Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizkessel. Die Wärmepumpe und der Heizkessel können in einer einzigen Einheit kombiniert werden, oder die beiden Wärmequellen können unabhängig voneinander installiert werden. Hybride Wärmepumpen werden in der Regel für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden eingesetzt.
Eine Wärmepumpe kann wie folgt geliefert werden:
Im Rahmen des Keymark-Zertifizierungsprogramms für Wärmepumpen können verschiedene Arten von Wärmepumpensystemen zertifiziert werden.
Je nach Modelltyp können die folgenden Qualitätskriterien geprüft werden:
Weitere Informationen zur Keymark-Wärmepumpen-Zertifizierung finden Sie auf der Keymark-Website.
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